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Gesellschafterversammlung von EIKOM bei ASSMANN in Melle

Die zweite Gesellschafterversammlung der EIKOM Einkaufsgesellschaft im Jahr 2018 führte die Gesellschafter Ende des vergangenen Jahres zum ASSMANN Unternehmenssitz nach Melle.

Neben formellen Beschlüssen zählte die Werksbesichtigung, die Vorführung unserer neuen Korpusmöbellinie sowie das Impulsreferat über „Kartellrecht und Compliance“ zu den Höhepunkten der Gesellschafterversammlung. Der am Jahresende 2018 ausscheidende Geschäftsführer Herbert Rosenzweig übergab bei der Versammlung den Stab an Frank Monkenbusch. Rosenzweig wurde mit Standing Ovations verabschiedet.

 

Wechsel an der Spitze von EIKOM 

 „Assmann“, sagte Herbert Rosenzweig vor den rund 40 Teilnehmern, „verfügt über eine hochmoderne, effiziente und verkettete Produktion. Das Unternehmen lebt schon seit über 10 Jahren Industrie 4.0“. Der langjährige Geschäftsführer der EIKOM Einkaufsgesellschaft verkündete zudem sein Ausscheiden an der Spitze von EIKOM.

Die Geschicke des Unternehmens lenkt ab 1. Januar 2019 Branchenexperte Frank Monkenbusch, der nach einem halben Jahr Einarbeitung längst in Bad Iburg und bei der EIKOM angekommen ist. Der neue Mann an der Spitze zeigt sich selbstbewusst: „Ich bin überzeugt“, meinte Frank Monkenbusch, „dass wir in den nächsten Jahren weiterhin wachsen können und auch wollen, sowohl auf Lieferantenseite als auch bei Mitgliedern.“ Bereits zum neuen Geschäftsjahr „dockt“ ein weiterer renommierter Küchenhersteller bei der EIKOM an.

 

Spannender Vortrag zu Compliance-Risiken im Einkauf

Zweiter Höhepunkt der Gesellschafterversammlung war das Referat „Kartellrecht und Compliance“. Angesichts der Flut von nationalen Gesetzen und Paragraphen sowie inter­nationalen Bestimmungen, steigen die Haftungsrisiken auch für kleine und mittel­ständische Unternehmen (KMU) sowie von Einkaufskooperationen. Die Schaffung eines effizienten Systems, das systematisches Fehlverhalten im Unternehmen verhindert, ist deshalb auch für den Mittelstand zu einer unternehmerischen Notwendigkeit geworden. Seit einigen Jahren prägt das Thema Kartellverstöße und Compliance zudem die nationalen und internationalen Schlagzeilen. Umgekehrt kann die Einrichtung eines Compliance-Systems zu Wettbewerbsvorteilen führen. Compliance im Einkauf war deshalb einmal mehr ein wichtiges Thema auf der 2. Gesellschafterversammlung 2018.

 In seinem Vortrag „Kartellrecht und Compliance“ zeigte Prof. Christian Langbein, Partner der renommierten Wirtschaftskanzlei SGP Rechtsanwälte, die verschiedenen Aspekte des Themenkomplexes auf. Allein 1.924 Gesetze, 76.382 Paragraphen und 3.440 Verordnungen lieferten die Grundlage für das Kartellrecht, deren Einhaltung, so Christian Langbein weiter, immer in der Verantwortung des jeweiligen Unternehmers läge. Die „Risikogeneigtheit“ der deutschen Möbelindustrie für Verstöße wird in erster Linie von Faktoren wie der Konzentration im Handel, der Preissensibilität der Produkte, dem Austausch sensibler Marktdaten, E-Commerce, aber auch der Lobbyarbeit be­stimmt. Prinzipiell, so der Kartellrechtsexperte weiter, spräche gegen eine Einkaufs­kooperation als „horizontale Vereinbarung“ nichts, wenn sie nicht zu einer Wettbe­werbsbeschränkung sowohl auf dem Einkaufs- als auch auf dem Verkaufsmarkt führen, der Marktanteil nicht über 15 % überschritten und der gemeinsame Einkauf nicht dazu führt, dass die Partner ihr Verhalten auf dem Verkaufsmarkt koordinieren. „Gerade der Einkauf ist ein besonders sensibles Terrain für Regelverstöße, wenn ich allein an Geschenke oder Einladungen denke“, erklärte Herbert Rosenzweig. „Der Einkauf wählt ja nicht nur die Geschäftspartner aus, sondern ist naturgemäß bestrebt, die Zusammen­arbeit kontinuierlich zu verbessern und zu optimieren. Er ist in gewisser Weise ‚Türöffner’ und gleichzeitig Kontrolleur. Das stellt hohe Anforderungen an den Einkauf.“

Abgerundet wurde die Veranstaltung mit einem lockeres Meet & Greet im Heimathof in Melle.