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Whistleblowing HotlineHinweisgeberschutz

In jeder Organisation kann es vorkommen, dass gegen geltendes Recht oder Vorschriften verstoßen wird. Es liegt im Interesse und der Verantwortung der Organisation, diese Verstöße zu bemerken, aufzuklären und „in Ordnung“ zu bringen.

Daher haben wir eine „unabhängige Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz“ eingerichtet, über deren Meldekanäle Sie Hinweise auf solche Fehler und Verstöße - auf Wunsch anonym und durch das Gesetz als „Whistleblower“ geschützt - abgeben können.

Die Meldestelle ist verpflichtet, grundsätzlich absolute Vertraulichkeit über Ihre Identität zu wahren. Die Meldestelle wird Ihren Hinweisen nachgehen.

Sollten Ihnen Hinweise auf z.B.:

  • Bestechung, Vorteilsnahme oder Korruption
  • Betrug, Diebstahl
  • Übergriffe, Erpressung, Nötigungen
  • Diskriminierungen, Stalking,
  • und andere Verstöße gegen geltendes Recht

bekannt werden und Sie dies – aus welchen Gründen auch immer - nicht auf „dem Dienstweg“ melden wollen, dann:

MELDEN SIE IHR ANLIEGEN VERTRAULICH!

Die Meldestelle ist ein anonymer, vertraulicher und kostenfreier Telefon- und Onlineservice, der es Ihnen ermöglicht, Ihr Anliegen in Bezug auf Fehlverhalten in unserer Organisation auf Wunsch anonym zu melden.

So nehmen Sie Kontakt zur unabhängigen Meldestelle auf, die von der Sachverständigenbüro Mülot GmbH zur Verfügung gestellt wird: 

Auf Wunsch ist auch die persönliche Abgabe der Meldung möglich.

 

Ihre Identität bleibt vertraulich

Ihre Angaben und die Tatsache, dass Sie uns kontaktiert haben, werden absolut vertraulich – auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber – gehandhabt. Alle Informationen zu Ihren Hinweisen bleiben bei den zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichteten Mitarbeitenden der Meldestelle.

Die Meldestelle legt Ihre Identität nur offen, wenn Sie einwilligen oder eine notwendige und erforderliche Pflicht aus behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen besteht. In einem solchen Fall werden Sie darüber informiert, soweit dies nicht durch eine Anordnung der Behörde oder des Gerichtes untersagt wird.