Mit der vierten Ausgabe haben wir unsere Nachhaltigkeitskommunikation auf eine neue Stufe gehoben.
Der vorliegende Bericht, der auf Grundlage der Organisationsstruktur des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2020 erstellt wurde, ist nach 2011, 2014 und 2017 der vierte ASSMANN Nachhaltigkeitsbericht. Der Berichtszeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Zum zweiten Mal wurde der Nachhaltigkeitsbericht gemäß den seit dem 1. Juli 2018 verpflichtend gültigen „Global Reporting Initiative (GRI) Sustainability Reporting Standards“ erstellt. Der aktuelle Online-Nachhaltigkeitsbericht enthält darüber hinaus die EMAS-Umwelterklärung 2021 mit Gültigkeitserklärung vom 6. Januar 2021 über das Auswertungsjahr 2020. |
GRI Sustainability Reporting Standards
Diese Richtlinien sind das weltweit am häufigsten angewandte Rahmenwerk für die Berichterstattung von Unternehmen.
Gemeinsam mit den zehn Prinzipien der UN Global Compact und des „Sustainable Development Goals“ bilden diese Richtlinien die wissenschaftliche Basis zur Erstellung des Berichts. Konkret handelt es sich dabei um drei universelle und 33 themenspezifische Standards, die für das grundsätzliche Verständnis der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen relevant sind und auf deren Basis auch bei ASSMANN die Berichterstellung erfolgt ist. Der Nachweis über Verwendung und inhaltliche Anbindung dieser Standards ist in der Onlineversion dieses Berichts detailliert aufgeführt. Der Nachhaltigkeitsbericht, den wir extern von der Organisation TÜV SÜD haben prüfen lassen, wurde in Übereinstimmung mit der GRI-Option „Kern“ erstellt.
Ein Jahr Produktionszeitraum
Der Nachhaltigkeitsbericht ergänzt und erweitert die 2021 aktualisierte ASSMANN Umwelterklärung um weitere ökonomische, ökologische und soziale Aspekte. Die Daten für die Berichterstattung werden am Firmensitz in Melle generiert, gleichzeitig Produktions- und Hauptvertriebsstandort. Damit sind grundsätzlich alle wesentlichen ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Einflüsse von ASSMANN abgedeckt. Wesentliche Daten werden im Rahmen unseres Qualitäts- und Umweltmanagements unter Berücksichtigung der folgenden Normen erhoben: ISO 9001:2015, Europäische Verordnung zum Umweltmanagement (Verordnung [EG] Nr. 1221/2009 [EMAS III] inkl. Verordnung [EU] 2018/2026 und Verordnung [EU] 2017/1505 zur Änderung der Anhänge I–IV), Arbeitsschutz, Datenschutz und spezifische Kundenanforderungen. Zur Erleichterung der Anwendung der einschlägigen Normen wird Anhang B der ISO 14001:2015 berücksichtigt. Wirtschaftliche Kennzahlen sowie Angaben zu unseren Mitarbeitern werden im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelt. Wesentliche Veränderungen in Bezug auf die Größe, Struktur und Eigentumsverhältnisse, Umfang und Grenzen von Aspekten sind nicht zu berichten. Auch in der Struktur der Lieferkette hat es über den beschriebenen Lieferantenwechsel hinaus im Berichtszeitraum keine signifikanten Änderungen gegeben.
GRI-Index
- Berichtszeitraum102-50
- Berichtszyklus102-52
- Externe Prüfung102-56
Redaktionsschluss:
15. August 2020
Bildnachweise:
ASSMANN BÜROMÖBEL GMBH & CO. KG
© GOHS GmbH Ribnitz-Damgarten (Intro, Strategie)
© Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (Organisation)
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Corona-Hinweis:
Ein Großteil der verwendeten Fotos ist vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie erstellt worden, sodass hierfür weder Maskenpflicht noch Abstandsregeln einzuhalten waren.
Gender-Hinweis:
Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter.
Unsere Ziele für die Zukunft
Goals der Vereinten Nationen
Im Herbst 2015 wurde von den Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung vorgestellt. Kern dieser Agenda sind 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. ASSMANN hat seine Nachhaltigkeits- und Umweltziele mit diesen verkündeten „Sustainable Development Goals“ (SDGs) abgeglichen und untersucht, auf welche dieser SDGs das Umwelt- und Nachhaltigkeitsprogramm abzielt. Die wesentlichen identifizierten Ziele und damit zusammenhängenden Zielvorgaben sind:
3 Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern
3.5 Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken
3.8 Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle erreichen
3.9 Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern
4 Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern
4.3 Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten
4.4 Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen
4.5 Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigen und den gleichberechtigten Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, namentlich von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern in prekären Situationen, zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleisten
6 Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten
6.6 Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen
7 Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern
7.2 Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen
7.3 Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln
8 Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
8.2 Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren
8.6 Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern
8.8 Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich […] der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern
12 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
12.2 Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen
12.4 Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus […] erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern
12.5 Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern
13 Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
13.3 Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung von Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern
15 Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen
15.2 Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen sowie die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit beträchtlich erhöhen
15.7 Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzenarten […] ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wild lebenden Pflanzen […] und der Nachfrage danach zu begegnen
Änderungen nach Redaktionsschluss
Redaktionsschluss für den ASSMANN Nachhaltigkeitsbericht 2020 war der 15. August 2020. Die Veröffentlichung des Berichts in deutscher Sprache als Print- und Onlinemedium sowie die Prüfung auf Übereinstimmung mit dem „GRI-Kern“ erfolgten im Oktober 2020. Änderungen in Form von Ergänzungen oder auch Streichungen, die nach Redaktionsschluss am Onlinebericht durchgeführt wurden, sind nicht Bestandteil der externen Überprüfung gewesen und werden nachfolgend mit einem Datum der Aktualisierung und einer Referenz zur entsprechenden Stelle im Bericht transparent aufgeführt.
Änderungen | Datum | Verweis |
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Ergänzung Umwelterklärung 2020: | 09.03.2021 | Umwelterklärung 2020 |
Archivierung Umwelterklärung 2020: | 24.01.2022 | Archiv |
Aktualisierung Umwelterklärung 2020: | 24.01.2022 | Umwelterklärung 2021 |
Aktualisierung Nachhaltigkeitsprogramm: | 03.02.2022 | Leitbild |
Aktualisierung Tätigkeit mit direkter Umweltauswirkung: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Aktualisierung Tätigkeit mit indirekter Umweltauswirkung: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Aktualisierung Nachhaltigkeitskennzahlen für „Input: Material“: Für das Jahr 2020 inkl. Streichung Zeile „Materialverbleib“, Ergänzung Zeile „Leime, davon VOCs“, und Ergänzung Zeile „Holz“ | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung Nachhaltigkeitskennzahlen für „Wasser und Energie“: | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung Nachhaltigkeitskennzahlen für „Output Produzierte Möbel“: | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung Nachhaltigkeitskennzahlen für „Wertschöpfung“: | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung Nachhaltigkeitskennzahlen für „Mitarbeitergesamtbelegschaft nach Region“: | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung Nachhaltigkeitskennzahlen für „Mitarbeiterkennzahlen“: | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung Nachhaltigkeitskennzahlen für „Mitarbeiterarbeitsunfälle, Abwesenheitsquote und Erwerbsunfähigkeit (Melle)“: | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung Nachhaltigkeitskennzahlen für „Biodiversität“: | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung Nachhaltigkeitskennzahlen für „Marktabdeckung und Kundenstruktur“: | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung Nachhaltigkeitskennzahlen für „Abfall“: | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung Nachhaltigkeitskennzahlen der „Kernindikatoren nach EMAS III (Verordnung EG Nr. 1221/2009 für das Jahr 2020“: | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung und Anpassung Diagramme unter „Kernindikatoren nach EMAS III (Verordnung EG Nr. 1221/2009) für das Jahr 2020“: | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung und Anpassung Diagramme unter „Darstellung relevanter Abfälle in Bezug auf die Produktionsmenge“: | 03.02.2022 | Factbook |
Aktualisierung Nachhaltigkeitskennzahlen in den Tabellen „Anhang IV NR. C, 2 B: Erklärung“: | 03.02.2022 | Factbook |
Ergänzung in der Tabelle „Anhang IV NR. C, 2 B: Erklärung“: | 03.02.2022 | Factbook |
Änderung Text: Der vorliegende Bericht dokumentiert die Nachhaltigkeitsaktivitäten von ASSMANN bis Ende 2019 und beinhaltet in der Online-Version zudem die EMAS-Umwelterklärung 2021 über den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. In sechs Themenkapiteln zeigen wir in Wort, Bild und Ton, wie das Unternehmen als Hersteller von Büro- und Einrichtungslösungen für moderne Arbeitswelten gemeinsam mit seinen Partnern den Schutz von Umwelt und Klima konsequent vorantreibt und darüber hinaus zahlreiche gesellschaftliche Projekte und Initiativen realisiert. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass aus der Formulierung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen auch nachhaltiges Handeln wird – zum Wohl von Umwelt und Gesellschaft. | 03.02.2022 | Nachhaltigkeitsbericht |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Nachhaltigkeitsbericht |
Aktualisierung Mitarbeiterzahl: | 03.02.2022 | Nachhaltigkeitsbericht |
Aktualisierung Summe Investitionen: 2,5 Mio. Euro Ø pro Jahr für Investitionsprojekte | 03.02.2022 | Nachhaltigkeitsbericht |
Aktualisierung Umsatzzahl: | 03.02.2022 | Nachhaltigkeitsbericht |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Leitbild |
Änderung Text: Unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren wurde aus den Ergebnissen des Stakeholderdialogs schließlich die Gesamtbewertung der Stakeholderrelevanz ermittelt. Durch den GRI-Standard ist grundsätzlich vorgegeben, dass diese in der Wesentlichkeitsanalyse mit der „Auswirkung von ASSMANN“ zu kombinieren ist. Wir haben uns jedoch bewusst dafür entschieden, auch die Innensicht zu berücksichtigen, und legen stattdessen das Kriterium „Bedeutung für ASSMANN“ zugrunde (siehe Abszisse der Wesentlichkeitsmatrix). Auf diese Weise berücksichtigen wir neben der Einschätzung des externen Einflusses durch das Unternehmen auch die Bedeutung des jeweiligen Aspekts für ASSMANN. Ein Beispiel: Im Bereich Digitalisierung ist die Auswirkung durch ASSMANN objektiv gesehen gering. Als Unternehmen mit mit rund 400 Mitarbeitern und Hersteller von wenig digitalisierten Produkten sind die Effekte in Bezug auf Datenverkehr, Innovationskraft oder gar gesellschaftliche Auswirkungen eher im mittleren Bereich anzusiedeln. Subjektiv gesehen messen wir der Digitalisierung jedoch hohe Bedeutung zu, da sie alle wesentlichen Unternehmensprozesse beeinflusst und Möglichkeiten bietet, Nachhaltigkeitsaspekte zu quantifizieren und daraufhin zu verbessern. Daher gewichten wir sie dementsprechend. | 03.02.2022 | Leitbild |
Aktualisierung „Anteil erneuerbare Energien“: | 03.02.2022 | Leitbild |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Leitbild |
Ergänzung Text: | 03.02.2022 | Leitbild |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Organisation |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Organisation |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Organisation |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Organisation |
Aktualisierung „Top 100 Ranking“: | 03.02.2022 | Organisation |
Aktualisierung Kennzahlen „Wertschöpfung“: | 03.02.2022 | Organisation |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Strategie |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Lieferketten |
Aktualisierung „Betriebliche Altersvorsorge“: | 03.02.2022 | Menschen |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Menschen |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Menschen |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Menschen |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: Für die Anlieferung von Palettenware nutzen viele Lieferanten Stretchfolie als Ladungssicherung. Stretchfolie lässt sich, sofern sie sortenrein gesammelt wird, zwar gut stofflich verwerten, besteht allerdings zu überwiegendem Anteil aus Kunststoff ohne signifikanten Anteil an Recyclat. Daher haben wir unsere Lieferanten für Holzbauteile 2019 dazu aufgefordert, Transportlösungen zur folienfreien Anlieferung zu erarbeiten. Mittlerweile haben alle Lieferanten dieser Bauteile Lösungen erarbeitet und umgesetzt. Seit Juni 2020 werden nur noch Restbestände aus bereits produzierten Rahmenbestellungen foliert angeliefert. Die Menge an Folienabfällen konnte von 20,04 Tonnen im Jahr 2019 auf 14,12 Tonnen im Jahr 2020 um 5,92 Tonnen und damit um 29,5 Prozent gesenkt werden. Da die Umstellung bei einigen Lieferanten erst im Laufe des ersten Halbjahrs 2020 erfolgte, rechnen wir mit einer noch größeren prozentualen Einsparung. Die Lieferanten für Metall und Kunststoffteile wurden im zweiten Schritt Anfang 2020 ebenfalls dazu aufgefordert, Konzepte zur transportfolienfreien Anlieferung zu erarbeiten. Teilweise haben auch hier schon einige Lieferanten Lösungen umgesetzt. Da bei diesen Produkten eine größere Varianz an Verpackungsanforderungen besteht als bei den Holzbauteilen, benötigt eine individuelle Lösungsfindung mehr Zeit. Der Prozess dauert folglich noch an. | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Aktualisierung „Anlieferungen“: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Bild und Text: Ein Foto von der Übergabe der Auszeichnung zum besten Lieferanten 2020 an die Firma Jiecang Europe GmbH ersetzt das Bild von der Preisübergabe aus dem Jahr 2019. Die Bildunterschrift wurde angepasst: Bei der Lieferantenentwicklung setzt ASSMANN auf starke Partnerschaft, zum Beispiel mit Entwickler und Produzenten linearer Antriebstechnik Jiecang Europe. | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: Im Zuge der Neubauplanung wurde eine Altlast auf dem Nachbargrundstück untersucht. In Absprache mit der zuständigen Behörde wurde vereinbart, dass die betroffene Fläche in der jetzigen Form nicht verändert werden darf. Da die fach- und gesetzeskonforme Beseitigung der fremden Altlast nicht wirtschaftlich ist, wurde von der bisherigen Bauplanung auf der Fläche Abstand genommen. Aufgrund der Forcierung von mobilem Arbeiten und des damit verbundenen geringeren Platzbedarfs für Präsenzarbeitsplätze konnte die Planung insofern geändert werden, als die vorhandenen Gebäudeflächen umgebaut werden und nur ein kleinerer Erweiterungsbau in einer Richtung, die nicht von der Altlast betroffen ist, erforderlich ist. Die negativen Umweltauswirkungen fallen daher im Vergleich zur ursprünglichen Planung deutlich geringer aus, zumal es sich um eine bereits versiegelte Fläche handelt. | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: Die Lieferantenbewertung wird mit einem eigens erstellten System monatlich von den oben genannten Bereichen bei den 20 wichtigsten Lieferanten durchgeführt, was 15 Prozent unserer Lieferanten entspricht. Die Auszeichnung zum besten Lieferanten 2020 wurde an die Firma Jiecang Europe GmbH vergeben. | 03.02.2022 | Umweltschutz |
Änderung Text: Der vorliegende Bericht, der auf Grundlage der Organisationsstruktur des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2019 erstellt wurde, ist nach 2011, 2014 und 2017 der vierte ASSMANN Nachhaltigkeitsbericht. Der Berichtszeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Erstmals wurde der Nachhaltigkeitsbericht gemäß den seit dem 1. Juli 2018 verpflichtend gültigen „Global Reporting Initiative (GRI) Sustainability Reporting Standards“ erstellt. Der aktuelle Online-Nachhaltigkeitsbericht enthält darüber hinaus die EMAS-Umwelterklärung 2021 mit Gültigkeitserklärung vom 6. Januar 2021 über das Auswertungsjahr 2020. | 03.02.2022 | Über den Bericht |
Änderung Text: Der Nachhaltigkeitsbericht ergänzt und erweitert die 2021 aktualisierte ASSMANN Umwelterklärung um weitere ökonomische, ökologische und soziale Aspekte. Die Daten für die Berichterstattung werden am Firmensitz in Melle generiert, gleichzeitig Produktions- und Hauptvertriebsstandort. Damit sind grundsätzlich alle wesentlichen ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Einflüsse von ASSMANN abgedeckt. Wesentliche Daten werden im Rahmen unseres Qualitäts- und Umweltmanagements unter Berücksichtigung der folgenden Normen erhoben: ISO 9001:2015, Europäische Verordnung zum Umweltmanagement (Verordnung [EG] Nr. 1221/2009 [EMAS III] inkl. Verordnung [EU] 2018/2026 und Verordnung [EU] 2017/1505 zur Änderung der Anhänge I–IV), Arbeitsschutz, Datenschutz und spezifische Kundenanforderungen. Zur Erleichterung der Anwendung der einschlägigen Normen wird Anhang B der ISO 14001:2015 berücksichtigt. Wirtschaftliche Kennzahlen sowie Angaben zu unseren Mitarbeitern werden im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelt. Wesentliche Veränderungen in Bezug auf die Größe, Struktur und Eigentumsverhältnisse, Umfang und Grenzen von Aspekten sind nicht zu berichten. Auch in der Struktur der Lieferkette hat es über den beschriebenen Lieferantenwechsel hinaus im Berichtszeitraum keine signifikanten Änderungen gegeben. | 03.02.2022 | Über den Bericht |
Streichung Text: | 03.02.2022 | Über den Bericht |
Änderung Text: | 03.02.2022 | Archiv |